
Dr. Sandra Hofmann
Partner
Fachanwältin Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Vita
Dr. Sandra Hofmann ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die sich seit Beginn ihrer beruflichen Laufbahn auf den komplexen Bereich des Mietrechts spezialisiert hat. Mit der langjährigen Tätigkeit in diesem dynamischen Rechtsgebiet verfügt sie über eine ausgeprägte Expertise, um Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht kompetent und durchsetzungsstark zu vertreten.
Daneben hat sie ihre juristischen Fähigkeiten auch im unternehmerischen Umfeld unter Beweis gestellt. Sie war maßgeblich am Aufbau von Rechtsabteilungen in Start-ups beteiligt und hat dabei effiziente Strukturen geschaffen. Hierzu gehört die Einführung von Vertragsmanagementsystemen, die Umsetzung von Compliance- und Datenschutzrichtlinien sowie die Entwicklung von Risikomanagementprozessen. Darüber hinaus bringt Dr. Sandra Hofmann ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Konfliktlösung ein und begleitet Unternehmen bei Finanzierungsrunden oder strategischen Umstrukturierungen.
Durch ihre Arbeit verbindet Dr. Sandra Hofmann die präzise Arbeitsweise einer klassischen Anwältin mit der pragmatischen, lösungsorientierten Denkweise, die in jungen und wachstumsstarken Unternehmen gefragt ist. Mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und einer effizienten Arbeitsweise schafft sie nachhaltige Lösungen, die ihren Mandanten nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch unternehmerischen Mehrwert bieten.
Kompetenzen

Mietrecht
Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Mietanpassungen, Kündigungen und Streitigkeiten.

Gründung & Expansion
Vollumfängliche Unterstützung für Ihre Wachstumspläne.

Familienrecht
Rechtliche Unterstützung bei Scheidung, Eheverträgen, Aufteilung von Unternehmenswerten.

Mediation
Konfliktlösung durch strukturierte, außergerichtliche Verfahren.
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Weitere Ansprechpartner
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Alexander Schemmel LL.M. (EUR)
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Alexander Schemmel, LL.M. (EUR) hat sich als persönlicher Ansprechpartner für den deutschen Mittelstand, für deutsche Family Offices und Privatpersonen – auch fachübergreifend, über das Rechtliche hinaus – etabliert. Die Mandantenbedürfnisse stehen im Mittelpunkt seiner regelmäßig vertrauensvollen Mandantenbeziehung. Seine langjährige Erfahrung und sein Netzwerk ermöglichen die Entwicklung punktgenauer und zielgerichteter Lösungsansätze.
Vor der Gründung von „Schildenstein“ war Alexander Schemmel u.a. 6 Jahre in der Funktion des „International Lead“ für „Business Integrity“ eines Rechtsarms der großen 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und über ein Jahrzehnt Managing Partner der seinerzeit nominell größten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei in Deutschland.
Er hat mehrere internationale Großkonzerne und mittelständische Unternehmen im Rahmen von internen Untersuchungen vertreten, internationale Compliance Managementsysteme implementiert und zahlreiche Entscheidungsträger und öffentliche Personen aus Wirtschaft und Politik in Individualstrafverfahren verteidigt (Dax-Vorstände, etc.). Er war Monitor des C-Levels der europäischen Bankenindustrie, auch die World Bank hat ihn zum internationalen Compliance Monitor bestellt. Er ist vielfach als Vertauensperson/Ombudsmann und Testamentsvollstrecker mandatiert worden.
Chambers, Handelsblatt „Best Lawyers“, etc. haben Alexander als „Leading Lawyer“ im Bereich „Dispute Resolution“ identifiziert. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, war häufig Speaker zu Compliance-Themen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen, ist Aufsichtsrat und Co-Gründer einer RegTech-Firma für internationales Rechtsmonitoring.
Alexander vertritt bei Schildenstein hauptsächlich mittelständische deutsche Unternehmen und Family Offices aller Branchen und Privatpersonen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafverteidigung, Sonderuntersuchungen, Compliance, Nachfolgeplanung und D&O.
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Dr. Klaus Schweda
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Dr. Klaus Schweda ist vornehmlich in den Bereichen Unternehmensrecht, Aufsichtsrecht und Compliance tätig. Sein Fokus liegt auf der rechtlichen Beratung von Unternehmen, Vorständen und Geschäftsführern zu komplexen Fragestellungen der Unternehmensstrukturierung, Corporate Governance und regulatorischen Anforderungen. Darüber hinaus verfügt er über umfassende Erfahrung im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) und der Entwicklung rechtssicherer Compliance-Programme.
Er bringt langjährige Erfahrung aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater internationaler sowie mittelständischer Unternehmen mit. Er hat zahlreiche Mandanten bei der Bewältigung geschäftlicher Herausforderungen unterstützt, darunter Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und internationale Expansionen. Seine Expertise in der Betreuung von Aufsichtsräten und Gesellschaftern macht ihn zu einem geschätzten Ansprechpartner für komplexe gesellschaftsrechtliche Themen.
Dr. Klaus Schweda zeichnet sich durch seine pragmatische und lösungsorientierte Arbeitsweise aus. Sein Ziel ist es, für jeden Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Er versteht es, komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln und seinen Mandanten als strategischer Partner zur Seite zu stehen.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Dr. Ralf Tscherwinka
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Dr Ralf Tscherwinka war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und der Germanistik an der Ludwig Maximilians Universität zu München in Zürich bei der Handelskammer Deutschland, Schweiz tätig. Neben einer Assistenten-Stelle an der Ludwig Maximilians Universität am Lehrstuhl für Strafrecht und Philosophie arbeitete er in Wirtschaftskanzleien an den Schnittstellen des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts, bis er sich auf diesen Gebieten als Anwalt selbstständig machte. Spezialisierungen als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie als Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht kamen hinzu.
Der Schwerpunkt seiner Beratung (und seiner zahlreichen Publikationen ) liegt naturgemäß in diesen rechtlichen Bereichen und im anwaltlichen Schwerpunkt in der außergerichtlichen Beratung und Prozessvertretung für mittelständische und internationale Unternehmen und Konzerne , sowohl als ausgelagerte Rechtsabteilung als auch in der externen Beratung von Rechtsabteilungen. Im Einzelnen ergeben sich seine Tätigkeitsbereiche aus den fachlichen Rubriken der Webseite. Im Rahmen der Beratung für Unternehmen arbeitete sich Dr Tscherwinka intensiv in das Datenschutzrecht ein, war in verschiedenen Unternehmen Datenschutzbeauftragter und berät extern Unternehmen und Datenschutzbeauftragte in allen datenschutzrechtlichen Belangen.
Dr Tscherwinka ist auch unternehmerisch tätig im Familienunternehmen. Daneben sammelte er für ihn unschätzbare kulturelle und menschliche Erfahrungen in verschiedenen Ehrenämtern, insbesondere im Münchner Kunstverein e.V. . Ausflüge in die Politik zur Vertretung mittelständischer und bürgerrechtlicher Interessen und sportliche Tätigkeiten nicht zuletzt als ausgebildeter Skilehrer runden diesen Teil seiner persönlichen Erfahrungswelt , die für ihn sehr wichtig bleibt, ab.
Regelmäßig hält Dr Tscherwinka Vorträge zu aktuellen rechtlichen Themen bei Tagungen vor Führungskräften im Bereich des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrecht und des Datenschutzrechts. Last but not least ist er als rechtlicher Berater von Unternehmensverbänden tätig.
Für Dr Tscherwinka ist der persönliche Kontakt von unschätzbarem Wert. In der Beratung der Mandanten und in der Zusammenarbeit in der Schildenstein – Kanzlei ist es für ihn von zentraler Bedeutung, dass verzahnt und umsichtig die verschiedenen Aspekte eines Falles umfassend bearbeitet werden können, sei es präventiv oder reaktiv, sei es im Bereich der Compliance oder im Bereich der Prozessvertretung, sei es in der Gesamtschau von gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und anderen rechtlichen Aspekte in den Angelegenheiten, mit denen die Kanzlei vertrauensvoll beauftragt wird.
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PD Dr. Marc Engelhart
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Marc Engelhart ist Spezialist für komplexe Fragestellungen und kritische Situationen. Er berät Unternehmen, öffentliche Träger und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, der Corporate Governance und Compliance. Er hat langjährige Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen und Compliance-Sachverhalten, internen Ermittlungen sowie damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten und der Verteidigung von Unternehmen sowie von Führungspersonen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Mandanten, die vor besonderen Herausforderungen, bspw. in der Geldwäscheprävention, bei Korruptionsfällen oder bei der Kapitalmarkt-Compliance, stehen, berät er zu regulatorischen Fragen und Enforcement-Themen. Dies vielfach im Zusammenhang mit Vorgaben oder Ermittlungen deutscher und ausländischer Straf- und Aufsichtsbehörden sowie in Gesetzgebungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt bildet der Bereich Legal Tech mit Fragen der Digital Compliance. Seine Mandanten vertritt er in behördlichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren, in strafrechtlichen Hauptverhandlungen, bei internationalen Ermittlungen und in Rechtshilfeverfahren.
Marc Engelhart verbindet aufgrund seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung in besonderem Maße Theorie und Praxis. Er unterrichtet als Privatdozent an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und hat Erfahrung als Forschungsgruppenleiter der Otto-Hahn-Gruppe „Architektur des Sicherheitsrechts“ am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (vormals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) in Freiburg i. Br. Mehrfach hat er Professuren an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. vertreten.
Er publiziert umfangreich zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance und hält regelmäßig Vorträge im In- und Ausland. Zudem ist er vielfach als Gutachter und Berater, insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des europäischen und internationalen Strafrechts sowie im Bereich Legal Tech, für zahlreiche internationale und nationale Organisationen und Institutionen tätig.
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Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Walter Holderle
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Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Walter Holderle ist, seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1988 vornehmlich im Strafrecht und Familienrecht tätig. Im Bereich des Strafrechts umfasst das, von Rechtsanwalt Holderle bearbeitete Spektrum: Wirtschafts-, Bankrott- u. Insolvenzstrafsachen, Steuer- und Kapitalstrafsachen, Mord-, Totschlags- und Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafverfahren, Sexualstrafsachen, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, sowie Nebenklage- und Opfervertretung.
Im Bereich des Familienrechts liegt sein Fokus in der Betreuung von Unternehmern und Freiberuflern bei Trennung und Scheidung. Durch seine langjährige berufliche Erfahrung ist er in der Lage eine gute, individuell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen angepasste Strategie zu entwickeln, um die ansonsten im Familienrechtsstreit gebundene Energie wieder für das Unternehmen verfügbar zu machen. Er ist für seine pragmatische Herangehensweise an Rechtsprobleme, gleich ob im Strafrecht oder Familienrecht bekannt. Gleiches gilt für sein konsequentes Auftreten bei Gerichtsverhandlungen mit einer klaren Diktion.
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ABG. (MX) Manuel Espinoza LL. M.
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Manuel Espinoza verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und hat Projekte in über 70 Ländern koordiniert und betreut. Er ist Mitbegründer von LegalHelix und Senior Fellow am Carol and Lawrence Zicklin Center for Business Ethics Research an der Wharton Business School der University of Pennsylvania.
Als Rechtsanwalt in Deutschland leitete er ein Netzwerk von Boutique-Kanzleien aus über 30 Ländern, die auf Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensintegrität spezialisiert sind, und arbeitete mit Kanzleien in verschiedenen Ländern, darunter Spanien und die USA, an Projekten zur Unternehmensintegrität zusammen. Zudem war er als Berater für internationale Organisationen wie die WTO und UNODC tätig und beteiligte sich an einem Projekt der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen in den Mitgliedstaaten.
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