
Walter Holderle
Partner
Vita
Rechtsanwalt Walter Holderle ist, seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1988 vornehmlich im Strafrecht und Familienrecht tätig. Im Bereich des Strafrechts umfasst das, von Rechtsanwalt Holderle bearbeitete Spektrum: Wirtschafts-, Bankrott- u. Insolvenzstrafsachen, Steuer- und Kapitalstrafsachen, Mord-, Totschlags- und Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafverfahren, Sexualstrafsachen, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, sowie Nebenklage- und Opfervertretung.
Im Bereich des Familienrechts liegt sein Fokus in der Betreuung von Unternehmern und Freiberuflern bei Trennung und Scheidung. Durch seine langjährige berufliche Erfahrung ist er in der Lage eine gute, individuell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen angepasste Strategie zu entwickeln, um die ansonsten im Familienrechtsstreit gebundene Energie wieder für das Unternehmen verfügbar zu machen. Er ist für seine pragmatische Herangehensweise an Rechtsprobleme, gleich ob im Strafrecht oder Familienrecht bekannt. Gleiches gilt für sein konsequentes Auftreten bei Gerichtsverhandlungen mit einer klaren Diktion.