Sie sind herzlich eingeladen
Die Kanzlei Schildenstein lädt ihre Geschäftspartner, Mandanten und Golffreunde am Freitag, 12. September 2025, zum diesjährigen Golfturnier auf dem Golfcourse des GC Höslwang ein. Wir planen einen sportlichen und geselligen Tag. Falls Sie nicht am Turnier teilnehmen können, sind Sie herzlich zur Abendveranstaltung eingeladen. Eine Begleitung ist sowohl beim Turnier als auch bei der Abendveranstaltung willkommen.
Ablauf
Starten Sie mit uns bei einem gemeinsamen Frühstück um 10 Uhr in den Tag, bevor wir ab 12 Uhr auf den Fairways und Grüns unser sportliches Können unter Beweis stellen.
Beim „Coming Home“ erwarten Sie erfrischende Snacks und Getränke. Am Abend lassen wir ab ca. 19 Uhr den Tag bei der Siegerehrung und einer stilvollen Abendveranstaltung gemeinsam ausklingen.
Für unsere Planung bitten wir um verbindliche Zusage bis Freitag, 15. August 2025, ob Sie und Ihr ebenfalls eingeladener Partner an unserem Golfturnier teilnehmen werden. Die Startgebühr pro Teilnehmer beträgt 90€.
Sollten Sie im Rahmen unseres Golfturniers Ihre Firma durch Werbegeschenke oder als Eventpartner präsentieren wollen, so steht Ihnen als Ansprechpartner unser Kollege Walter Holderle (holderle@schildenstein.eu) jederzeit gerne zur Verfügung.
Anmeldung
Unser Ansprechpartner
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Walter Holderle
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Walter Holderle ist, seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1988 vornehmlich im Strafrecht und Familienrecht tätig. Im Bereich des Strafrechts umfasst das, von Rechtsanwalt Holderle bearbeitete Spektrum: Wirtschafts-, Bankrott- u. Insolvenzstrafsachen, Steuer- und Kapitalstrafsachen, Mord-, Totschlags- und Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafverfahren, Sexualstrafsachen, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, sowie Nebenklage- und Opfervertretung.
Im Bereich des Familienrechts liegt sein Fokus in der Betreuung von Unternehmern und Freiberuflern bei Trennung und Scheidung. Durch seine langjährige berufliche Erfahrung ist er in der Lage eine gute, individuell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen angepasste Strategie zu entwickeln, um die ansonsten im Familienrechtsstreit gebundene Energie wieder für das Unternehmen verfügbar zu machen. Er ist für seine pragmatische Herangehensweise an Rechtsprobleme, gleich ob im Strafrecht oder Familienrecht bekannt. Gleiches gilt für sein konsequentes Auftreten bei Gerichtsverhandlungen mit einer klaren Diktion.