Ihr kompetenter Partner
Schildenstein berät Unternehmen und Führungskräfte bei der Auswahl und Gestaltung von D&O- und Strafrechtsschutz-Versicherungen, um optimalen Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen zu gewährleisten. Wir prüfen Versicherungsverträge auf Deckungslücken und stellen sicher, dass diese individuell auf die spezifischen Risiken unserer Mandanten zugeschnitten sind.
Unsere Kompetenzen im Detail
Schildenstein unterstützt Unternehmen und Führungskräfte bei der Auswahl passender D&O- und Strafrechtsschutzversicherungen. Dabei werden branchenspezifische Risiken analysiert, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu gewährleisten. Ziel ist es, persönliche Haftungsrisiken zu minimieren und im Ernstfall eine effektive Kostenübernahme für Rechtsverteidigung und Schadenersatz sicherzustellen.
Wir analysieren bestehende Versicherungsverträge und identifizieren potenzielle Lücken im Versicherungsschutz. Dabei prüfen wir unter anderem Ausschlussklauseln, Deckungssummen und Rückwärtsversicherungen. Durch unsere Expertise stellen wir sicher, dass Policen alle relevanten Haftungsrisiken abdecken und unseren Mandanten im Schadensfall der bestmögliche Schutz zur Verfügung steht.
Schildenstein unterstützt Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit Versicherern, um vorteilhafte Konditionen zu erzielen. Wir setzen uns für faire Prämien, hohe Deckungssummen und umfassende Absicherung ein. Durch gezielte Anpassungen der Vertragsbedingungen optimieren wir den Versicherungsschutz, damit er den individuellen Bedürfnissen und Risiken des Unternehmens oder der Führungskraft bestmöglich entspricht.
Im Falle eines Haftungs- oder Strafverfahrens übernehmen wir die Kommunikation mit dem Versicherer und setzen Ansprüche auf Deckung und Kostenübernahme durch. Wir prüfen die Versicherungsbedingungen, unterstützen bei der Schadenmeldung und wehren unberechtigte Ablehnungen der Versicherung ab. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Mandanten ihre rechtmäßigen Leistungen aus der Versicherung erhalten.
Neben der Versicherungslösung beraten wir Unternehmen und Führungskräfte zur Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken durch präventive Maßnahmen. Dazu gehören die Implementierung interner Compliance-Strukturen, Schulungen zu haftungsrelevanten Themen sowie die Bewertung unternehmerischer Entscheidungen aus haftungsrechtlicher Perspektive. So helfen wir, rechtliche Konflikte und finanzielle Schäden zu vermeiden.
Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung und sind häufig mit hohen persönlichen Haftungsrisiken konfrontiert. Wir beraten Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte zu rechtlichen Absicherungen, persönlichen Haftungsbegrenzungen und Schutzmaßnahmen bei Ermittlungsverfahren. So sorgen wir dafür, dass Entscheidungsträger rechtlich bestmöglich geschützt sind und sich auf ihre Aufgaben konzentrieren können.
Unsere Ansprechpartner für D&O und Strafrechtsschutz
Partner
Alexander Schemmel LL.M. (EUR)
Partner
Alexander Schemmel, LL.M. (EUR) hat sich als persönlicher Ansprechpartner für den deutschen Mittelstand, für deutsche Family Offices und Privatpersonen – auch fachübergreifend, über das Rechtliche hinaus – etabliert. Die Mandantenbedürfnisse stehen im Mittelpunkt seiner regelmäßig vertrauensvollen Mandantenbeziehung. Seine langjährige Erfahrung und sein Netzwerk ermöglichen die Entwicklung punktgenauer und zielgerichteter Lösungsansätze.
Vor der Gründung von „Schildenstein“ war Alexander Schemmel u.a. 6 Jahre in der Funktion des „International Lead“ für „Business Integrity“ eines Rechtsarms der großen 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und über ein Jahrzehnt Managing Partner der seinerzeit nominell größten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei in Deutschland.
Er hat mehrere internationale Großkonzerne und mittelständische Unternehmen im Rahmen von internen Untersuchungen vertreten, internationale Compliance Managementsysteme implementiert und zahlreiche Entscheidungsträger und öffentliche Personen aus Wirtschaft und Politik in Individualstrafverfahren verteidigt (Dax-Vorstände, etc.). Er war Monitor des C-Levels der europäischen Bankenindustrie, auch die World Bank hat ihn zum internationalen Compliance Monitor bestellt. Er ist vielfach als Vertauensperson/Ombudsmann und Testamentsvollstrecker mandatiert worden.
Chambers, Handelsblatt „Best Lawyers“, etc. haben Alexander als „Leading Lawyer“ im Bereich „Dispute Resolution“ identifiziert. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, war häufig Speaker zu Compliance-Themen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen, ist Aufsichtsrat und Co-Gründer einer RegTech-Firma für internationales Rechtsmonitoring.
Alexander vertritt bei Schildenstein hauptsächlich mittelständische deutsche Unternehmen und Family Offices aller Branchen und Privatpersonen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafverteidigung, Sonderuntersuchungen, Compliance, Nachfolgeplanung und D&O.
Partner
PD Dr. Marc Engelhart
Partner
Marc Engelhart ist Spezialist für komplexe Fragestellungen und kritische Situationen. Er berät Unternehmen, öffentliche Träger und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, der Corporate Governance und Compliance. Er hat langjährige Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen und Compliance-Sachverhalten, internen Ermittlungen sowie damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten und der Verteidigung von Unternehmen sowie von Führungspersonen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Mandanten, die vor besonderen Herausforderungen, bspw. in der Geldwäscheprävention, bei Korruptionsfällen oder bei der Kapitalmarkt-Compliance, stehen, berät er zu regulatorischen Fragen und Enforcement-Themen. Dies vielfach im Zusammenhang mit Vorgaben oder Ermittlungen deutscher und ausländischer Straf- und Aufsichtsbehörden sowie in Gesetzgebungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt bildet der Bereich Legal Tech mit Fragen der Digital Compliance. Seine Mandanten vertritt er in behördlichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren, in strafrechtlichen Hauptverhandlungen, bei internationalen Ermittlungen und in Rechtshilfeverfahren.
Marc Engelhart verbindet aufgrund seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung in besonderem Maße Theorie und Praxis. Er unterrichtet als Privatdozent an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und hat Erfahrung als Forschungsgruppenleiter der Otto-Hahn-Gruppe „Architektur des Sicherheitsrechts“ am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (vormals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) in Freiburg i. Br. Mehrfach hat er Professuren an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. vertreten.
Er publiziert umfangreich zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance und hält regelmäßig Vorträge im In- und Ausland. Zudem ist er vielfach als Gutachter und Berater, insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des europäischen und internationalen Strafrechts sowie im Bereich Legal Tech, für zahlreiche internationale und nationale Organisationen und Institutionen tätig.
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Walter Holderle
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Walter Holderle ist, seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1988 vornehmlich im Strafrecht und Familienrecht tätig. Im Bereich des Strafrechts umfasst das, von Rechtsanwalt Holderle bearbeitete Spektrum: Wirtschafts-, Bankrott- u. Insolvenzstrafsachen, Steuer- und Kapitalstrafsachen, Mord-, Totschlags- und Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafverfahren, Sexualstrafsachen, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, sowie Nebenklage- und Opfervertretung.
Im Bereich des Familienrechts liegt sein Fokus in der Betreuung von Unternehmern und Freiberuflern bei Trennung und Scheidung. Durch seine langjährige berufliche Erfahrung ist er in der Lage eine gute, individuell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen angepasste Strategie zu entwickeln, um die ansonsten im Familienrechtsstreit gebundene Energie wieder für das Unternehmen verfügbar zu machen. Er ist für seine pragmatische Herangehensweise an Rechtsprobleme, gleich ob im Strafrecht oder Familienrecht bekannt. Gleiches gilt für sein konsequentes Auftreten bei Gerichtsverhandlungen mit einer klaren Diktion.
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