Ihr kompetenter Partner
Wir begleiten unsere Mandanten in Vernehmungen, bei behördlichen Anhörungen und vor Gericht, mit besonderem Fokus auf Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht. Unser Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung zu fördern, strafrechtliche Konsequenzen zu minimieren und wirtschaftliche sowie berufliche Schäden abzuwenden.
Unsere Kompetenzen im Detail
Wir entwickeln maßgeschneiderte Verteidigungskonzepte, die auf die spezifische Situation und die Interessen des Mandanten abgestimmt sind. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte der Sach- und Rechtslage, um eine optimale Lösung zu erzielen.
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten aktiv in Vernehmungen und behördlichen Anhörungen. Durch unsere Expertise sorgen wir dafür, dass ihre Rechte gewahrt werden und sie in jeder Situation souverän auftreten können.
Wir vertreten unsere Mandanten professionell vor Gericht und setzen uns kraftvoll für ihre Rechte ein. Unsere langjährige Erfahrung in der Prozessführung im Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht garantiert eine effiziente und zielgerichtete Verteidigung.
Unser Ziel ist es, strafrechtliche Konsequenzen für unsere Mandanten zu minimieren oder ganz zu vermeiden. Durch präventive und strategische Maßnahmen reduzieren wir Risiken und helfen, unnötige Schadensfolgen abzuwenden.
Neben der strafrechtlichen Verteidigung setzen wir alles daran, wirtschaftliche und berufliche Schäden für unsere Mandanten zu verhindern. Wir entwickeln Strategien, um negative Auswirkungen auf das Unternehmen und die berufliche Reputation zu vermeiden.
Auch im Allgemeinen Strafrecht stehen wir unseren Mandanten mit fachkundiger Beratung zur Seite. Wir bieten eine effiziente Verteidigung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, um die besten Ergebnisse zu erzielen und die Interessen unserer Mandanten zu schützen.
Unsere Ansprechpartner zu Individualverteidigung
Partner
Alexander Schemmel LL.M. (EUR)
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Alexander Schemmel, LL.M. (EUR) hat sich als persönlicher Ansprechpartner für den deutschen Mittelstand, für deutsche Family Offices und Privatpersonen – auch fachübergreifend, über das Rechtliche hinaus – etabliert. Die Mandantenbedürfnisse stehen im Mittelpunkt seiner regelmäßig vertrauensvollen Mandantenbeziehung. Seine langjährige Erfahrung und sein Netzwerk ermöglichen die Entwicklung punktgenauer und zielgerichteter Lösungsansätze.
Vor der Gründung von „Schildenstein“ war Alexander Schemmel u.a. 6 Jahre in der Funktion des „International Lead“ für „Business Integrity“ eines Rechtsarms der großen 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und über ein Jahrzehnt Managing Partner der seinerzeit nominell größten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei in Deutschland.
Er hat mehrere internationale Großkonzerne und mittelständische Unternehmen im Rahmen von internen Untersuchungen vertreten, internationale Compliance Managementsysteme implementiert und zahlreiche Entscheidungsträger und öffentliche Personen aus Wirtschaft und Politik in Individualstrafverfahren verteidigt (Dax-Vorstände, etc.). Er war Monitor des C-Levels der europäischen Bankenindustrie, auch die World Bank hat ihn zum internationalen Compliance Monitor bestellt. Er ist vielfach als Vertauensperson/Ombudsmann und Testamentsvollstrecker mandatiert worden.
Chambers, Handelsblatt „Best Lawyers“, etc. haben Alexander als „Leading Lawyer“ im Bereich „Dispute Resolution“ identifiziert. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, war häufig Speaker zu Compliance-Themen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen, ist Aufsichtsrat und Co-Gründer einer RegTech-Firma für internationales Rechtsmonitoring.
Alexander vertritt bei Schildenstein hauptsächlich mittelständische deutsche Unternehmen und Family Offices aller Branchen und Privatpersonen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafverteidigung, Sonderuntersuchungen, Compliance, Nachfolgeplanung und D&O.
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Walter Holderle
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Walter Holderle ist, seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1988 vornehmlich im Strafrecht und Familienrecht tätig. Im Bereich des Strafrechts umfasst das, von Rechtsanwalt Holderle bearbeitete Spektrum: Wirtschafts-, Bankrott- u. Insolvenzstrafsachen, Steuer- und Kapitalstrafsachen, Mord-, Totschlags- und Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafverfahren, Sexualstrafsachen, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, sowie Nebenklage- und Opfervertretung.
Im Bereich des Familienrechts liegt sein Fokus in der Betreuung von Unternehmern und Freiberuflern bei Trennung und Scheidung. Durch seine langjährige berufliche Erfahrung ist er in der Lage eine gute, individuell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen angepasste Strategie zu entwickeln, um die ansonsten im Familienrechtsstreit gebundene Energie wieder für das Unternehmen verfügbar zu machen. Er ist für seine pragmatische Herangehensweise an Rechtsprobleme, gleich ob im Strafrecht oder Familienrecht bekannt. Gleiches gilt für sein konsequentes Auftreten bei Gerichtsverhandlungen mit einer klaren Diktion.
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PD Dr. Marc Engelhart
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Marc Engelhart ist Spezialist für komplexe Fragestellungen und kritische Situationen. Er berät Unternehmen, öffentliche Träger und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, der Corporate Governance und Compliance. Er hat langjährige Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen und Compliance-Sachverhalten, internen Ermittlungen sowie damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten und der Verteidigung von Unternehmen sowie von Führungspersonen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Mandanten, die vor besonderen Herausforderungen, bspw. in der Geldwäscheprävention, bei Korruptionsfällen oder bei der Kapitalmarkt-Compliance, stehen, berät er zu regulatorischen Fragen und Enforcement-Themen. Dies vielfach im Zusammenhang mit Vorgaben oder Ermittlungen deutscher und ausländischer Straf- und Aufsichtsbehörden sowie in Gesetzgebungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt bildet der Bereich Legal Tech mit Fragen der Digital Compliance. Seine Mandanten vertritt er in behördlichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren, in strafrechtlichen Hauptverhandlungen, bei internationalen Ermittlungen und in Rechtshilfeverfahren.
Marc Engelhart verbindet aufgrund seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung in besonderem Maße Theorie und Praxis. Er unterrichtet als Privatdozent an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und hat Erfahrung als Forschungsgruppenleiter der Otto-Hahn-Gruppe „Architektur des Sicherheitsrechts“ am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (vormals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) in Freiburg i. Br. Mehrfach hat er Professuren an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. vertreten.
Er publiziert umfangreich zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance und hält regelmäßig Vorträge im In- und Ausland. Zudem ist er vielfach als Gutachter und Berater, insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des europäischen und internationalen Strafrechts sowie im Bereich Legal Tech, für zahlreiche internationale und nationale Organisationen und Institutionen tätig.
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