Ihr kompetenter Partner
Schildenstein berät und begleitet im allgemeinen Strafrecht umfassend – von der frühzeitigen, präventiven Beratung über die engagierte Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren bis hin zur Vertretung von Opfern. Wir begleiten unsere Mandanten bei Durchsuchungen, Vernehmungen sowie im gesamten Verfahren.
Unsere Kompetenzen im Detail
Wir vertreten Einzelpersonen engagiert in allen Phasen eines Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Unser Ziel ist die bestmögliche Verteidigung, angepasst an die spezifische Situation jedes Mandanten. Dabei kombinieren wir juristische Expertise mit strategischem Feingefühl und konsequenter Prozessführung. Mehr zu Individualverteidigung
Ob Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Untreue – wir beraten und verteidigen bei allen strafrechtlichen Vorwürfen rund um Vermögensdelikte. Ziel ist es, frühzeitig auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und negative Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsentzug zu vermeiden oder abzumildern.
Bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Bedrohung oder häuslicher Gewalt übernehmen wir die Verteidigung mit Fingerspitzengefühl und Entschlossenheit. Wir analysieren die Beweislage, stellen entlastende Tatsachen heraus und begleiten unsere Mandanten durch oft belastende persönliche Verfahren mit juristischer Klarheit und menschlichem Verständnis.
Wir beraten zu allen Formen des Umgangs mit Betäubungsmitteln – vom Besitz geringer Mengen bis zum Verdacht auf Handel oder Einfuhr. In dieser hochsensiblen Materie prüfen wir Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Telefonüberwachungen kritisch und entwickeln eine wirksame Verteidigungsstrategie.
Wir vertreten Mandanten bei strafrechtlich relevanten Verkehrsdelikten wie Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiger Körperverletzung. Dabei geht es nicht nur um Strafen, sondern auch um die Sicherung der Fahrerlaubnis und die Vermeidung beruflicher Folgen.
Der Umgang mit Vorwürfen wie sexueller Belästigung, Nötigung oder Beleidigung erfordert höchste Vertraulichkeit und eine differenzierte Verteidigungsstrategie. Wir gewährleisten eine rechtssichere, sensible und konsequente Vertretung – auch gegenüber Medien und im sozialen Umfeld.
Wir vertreten Unternehmer, Geschäftsführer und Organmitglieder bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit – z. B. bei Insolvenzdelikten, Untreue, Subventionsbetrug oder Aufsichtsverstößen. Ziel ist der Schutz der persönlichen Haftung und unternehmerischen Handlungsfreiheit.
Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Unternehmen oder deren Führungspersonal übernehmen wir die strategische Beratung und Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Wir koordinieren interne Aufklärungsmaßnahmen und sorgen für eine rechtlich saubere und imagebewusste Reaktion auf strafrechtliche Risiken.
Wenn Compliance-Regelbrüche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa bei Arbeitszeit-, Umwelt- oder Produktsicherheitsverstößen –, unterstützen wir Unternehmen und Führungskräfte bei der Abwehr von Vorwürfen und der Entwicklung rechtssicherer Präventionsmaßnahmen. Mehr zu Compliance, ESG & Monitorship
Unsere Ansprechpartner für Strafrecht
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Walter Holderle
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Walter Holderle ist, seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1988 vornehmlich im Strafrecht und Familienrecht tätig. Im Bereich des Strafrechts umfasst das, von Rechtsanwalt Holderle bearbeitete Spektrum: Wirtschafts-, Bankrott- u. Insolvenzstrafsachen, Steuer- und Kapitalstrafsachen, Mord-, Totschlags- und Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafverfahren, Sexualstrafsachen, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, sowie Nebenklage- und Opfervertretung.
Im Bereich des Familienrechts liegt sein Fokus in der Betreuung von Unternehmern und Freiberuflern bei Trennung und Scheidung. Durch seine langjährige berufliche Erfahrung ist er in der Lage eine gute, individuell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen angepasste Strategie zu entwickeln, um die ansonsten im Familienrechtsstreit gebundene Energie wieder für das Unternehmen verfügbar zu machen. Er ist für seine pragmatische Herangehensweise an Rechtsprobleme, gleich ob im Strafrecht oder Familienrecht bekannt. Gleiches gilt für sein konsequentes Auftreten bei Gerichtsverhandlungen mit einer klaren Diktion.
Partner
PD Dr. Marc Engelhart
Partner
Marc Engelhart ist Spezialist für komplexe Fragestellungen und kritische Situationen. Er berät Unternehmen, öffentliche Träger und Privatpersonen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, der Corporate Governance und Compliance. Er hat langjährige Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen und Compliance-Sachverhalten, internen Ermittlungen sowie damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten und der Verteidigung von Unternehmen sowie von Führungspersonen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Mandanten, die vor besonderen Herausforderungen, bspw. in der Geldwäscheprävention, bei Korruptionsfällen oder bei der Kapitalmarkt-Compliance, stehen, berät er zu regulatorischen Fragen und Enforcement-Themen. Dies vielfach im Zusammenhang mit Vorgaben oder Ermittlungen deutscher und ausländischer Straf- und Aufsichtsbehörden sowie in Gesetzgebungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt bildet der Bereich Legal Tech mit Fragen der Digital Compliance. Seine Mandanten vertritt er in behördlichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren, in strafrechtlichen Hauptverhandlungen, bei internationalen Ermittlungen und in Rechtshilfeverfahren.
Marc Engelhart verbindet aufgrund seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung in besonderem Maße Theorie und Praxis. Er unterrichtet als Privatdozent an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und hat Erfahrung als Forschungsgruppenleiter der Otto-Hahn-Gruppe „Architektur des Sicherheitsrechts“ am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (vormals Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) in Freiburg i. Br. Mehrfach hat er Professuren an der Goethe-Universität Frankfurt a. M., der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. vertreten.
Er publiziert umfangreich zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance und hält regelmäßig Vorträge im In- und Ausland. Zudem ist er vielfach als Gutachter und Berater, insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, des europäischen und internationalen Strafrechts sowie im Bereich Legal Tech, für zahlreiche internationale und nationale Organisationen und Institutionen tätig.
Partner
Alexander Schemmel LL.M. (EUR)
Partner
Alexander Schemmel, LL.M. (EUR) hat sich als persönlicher Ansprechpartner für den deutschen Mittelstand, für deutsche Family Offices und Privatpersonen – auch fachübergreifend, über das Rechtliche hinaus – etabliert. Die Mandantenbedürfnisse stehen im Mittelpunkt seiner regelmäßig vertrauensvollen Mandantenbeziehung. Seine langjährige Erfahrung und sein Netzwerk ermöglichen die Entwicklung punktgenauer und zielgerichteter Lösungsansätze.
Vor der Gründung von „Schildenstein“ war Alexander Schemmel u.a. 6 Jahre in der Funktion des „International Lead“ für „Business Integrity“ eines Rechtsarms der großen 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und über ein Jahrzehnt Managing Partner der seinerzeit nominell größten Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei in Deutschland.
Er hat mehrere internationale Großkonzerne und mittelständische Unternehmen im Rahmen von internen Untersuchungen vertreten, internationale Compliance Managementsysteme implementiert und zahlreiche Entscheidungsträger und öffentliche Personen aus Wirtschaft und Politik in Individualstrafverfahren verteidigt (Dax-Vorstände, etc.). Er war Monitor des C-Levels der europäischen Bankenindustrie, auch die World Bank hat ihn zum internationalen Compliance Monitor bestellt. Er ist vielfach als Vertauensperson/Ombudsmann und Testamentsvollstrecker mandatiert worden.
Chambers, Handelsblatt „Best Lawyers“, etc. haben Alexander als „Leading Lawyer“ im Bereich „Dispute Resolution“ identifiziert. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, war häufig Speaker zu Compliance-Themen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen, ist Aufsichtsrat und Co-Gründer einer RegTech-Firma für internationales Rechtsmonitoring.
Alexander vertritt bei Schildenstein hauptsächlich mittelständische deutsche Unternehmen und Family Offices aller Branchen und Privatpersonen, schwerpunktmäßig in den Bereichen Strafverteidigung, Sonderuntersuchungen, Compliance, Nachfolgeplanung und D&O.
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